Ab dem 2. August 2025 gelten in der EU erstmals spezielle Anforderungen für diese breit einsetzbaren Systeme, die etwa Sprache generieren, Texte schreiben oder Bilder und Videos erzeugen können. Anbieter müssen künftig offenlegen, wie ihre Modelle funktionieren, mit welchen Daten sie trainiert wurden und wie sie mit möglichen Risiken umgehen.
Die behördliche Kontrolle wird gestaffelt eingeführt
Betroffen sind Modelle, die mit erheblichem Rechenaufwand trainiert wurden. Für besonders leistungsfähige Modelle mit potenziellen systemischen Risiken, etwa für Grundrechte oder Sicherheit, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.
Die Kommission betont, sie wolle mit den Leitlinien rechtliche Klarheit schaffen und so Innovation ermöglichen. Die Pflichten gelten zwar ab August 2025, die behördliche Kontrolle wird jedoch gestaffelt eingeführt: Ab 2026 kann das neu geschaffene EU-KI-Amt neue Modelle überprüfen, ab 2027 auch bereits bestehende. Bei Verstößen drohen Geldbußen. Bis zur behördlichen Kontrolle plant die Brüsseler Behörde mit den Anbietern zusammenzuarbeiten, um den Übergang zu erleichtern, heißt es von EU-Beamten./svv/DP/men
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