Meta Platforms ist ein globales Technologieunternehmen, das sich auf soziale Medien, virtuelle Realität und Augmented Reality konzentriert.
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 239

Unklarheit über Zuständigkeit für Facebook-Sammelklage

HAMBURG (dpa-AFX) - Es bleibt unklar, ob das Hanseatische Oberlandesgericht für eine Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta zuständig ist. Die erste Verhandlung am Freitagvormittag beendete der Vorsitzende Richter vorzeitig. Eine vorläufige Einschätzung des Richters war: Das Hamburger Gericht sei nicht zuständig. Ein weiterer Verhandlungstermin solle bekanntgegeben werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Meta Platforms Inc 673,46 $ Meta Platforms Inc Chart +1,80%
Zugehörige Wertpapiere:

Hintergrund der Klage gegen die internationale Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland ist eine Datenpanne 2018 und 2019 bei Facebook (Facebook Aktie). Abgegriffene Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern wurden anschließend 2021 im Darknet verbreitet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Mit einer Musterfeststellungsklage - hierbei klagte ein Verbraucherverband für Betroffene - will die Verbraucherzentrale erreichen, dass die Geschädigten einfacher als bislang Schadenersatz von Meta einfordern können.

Richter nennt Vertagung "unglücklich"

Der Grund der kurzen Verhandlung war, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig einen neuen Antrag ankündigten. Dieser habe von der Anklageschrift abgewichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Vertagung sei "unglücklich" gegenüber den Meta-Anwälten und dem Gericht, sagte der Richter. Niemand habe sich vernünftig vorbereiten können.

Der für Sammelklagen zuständige Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, sagte zur Vertagung des Prozesses: "Das ist für uns überraschend." Weiter sagte Fischer: "Wir betreten mit dieser Klage juristisches Neuland, weil es eine solche Klageart, oder eine solche Klage, bislang noch nicht gegen einen Beklagten im EU-Ausland gab." Es sei rechtlich offen, welches Gericht zuständig sei. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es das Oberlandesgericht.

Von Meta lag auf Anfrage vor dem Verfahren keine Stellungnahme vor. Das Technologieunternehmen wird laut Bekanntmachung von der Großkanzlei Freshfields vertreten./lkm/DP/mis

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend