- Neue EU-Regeln für politische Werbung sind in Kraft.
- Alle politischen Anzeigen müssen klar gekennzeichnet sein.
- Meta schaltet keine politischen Anzeigen mehr in Europa.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Zudem müssten Informationen dazu enthalten sein, ob sich die Werbung an ein bestimmtes Publikum richtet. Die Verordnung soll auch verhindern, dass Drittstaaten Einfluss auf Wahlen in Europa nehmen.
Die neue Regulierung schütze sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Informationsfreiheit, hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie helfe den Bürgern, bezahlte politische Werbung zu erkennen und etwa von redaktionellen Inhalten oder persönlich geäußerten politischen Meinungen zu unterscheiden. Die neuen Regeln stärkten damit die Integrität von Wahlprozessen. Am Mittwoch hatte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Umsetzung der Regeln, die für online und analog geschaltete Anzeigen gelten, veröffentlicht.
Keine Parteienwerbung mehr bei YouTube, Facebook (Facebook Aktie) und Instagram
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta
Auch Google (Alphabet A Aktie)
Einige Elemente der Verordnung bereits 2024 in Kraft getreten
Die Grünen-Politikerin Alexandra Geese, die als Abgeordnete im EU-Parlament mit dem Thema befasst ist, kritisierte, Meta und Google weigerten sich, die neuen Regeln umzusetzen. Sie forderte, die EU-Kommission müsse statt kleiner Sonderlösungen das eigentliche Problem angehen und etwas gegen die toxischen Algorithmen der Konzerne tun.
Die EU-Verordnung über "die Transparenz und das Targeting politischer Werbung" war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Einige Regeln waren bereits vor den EU-Wahlen 2024 in Kraft getreten./tre/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.