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Sammelklage: Meta und Verbraucherzentralen prüfen Vergleich

HAMBURG (dpa-AFX) - Im Verfahren um eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta haben beide Seiten jetzt sechs Wochen Zeit zur Prüfung eines millionenschweren Vergleichs. Die Anwälte beider Parteien stimmten vor dem 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg einem entsprechendem Vorschlag des Vorsitzenden Richters zu.

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
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Zuvor hatte er in Aussicht gestellt, das Verfahren auszusetzen, um im Rahmen eines Vorlagersuchens vom Europäischen Gerichtshof zunächst rechtliche Fragen klären zu lassen.

Die Zuständigkeit der eigenen Kammer stellte der Vorsitzende Günter Wunsch - anders als beim Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres - nicht mehr infrage. Auch Meta hatte die Zuständigkeit des Gerichts bestritten.

Hunderte Millionen Nutzer von Datenpanne betroffen

Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook (Facebook Aktie), bei der zwischen Mai 2018 und September 2019 Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen geraten waren. 2021 tauchten sie dann im Darknet auf.

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Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) wirft Meta in Irland unter anderem Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Der Musterfeststellungsklage haben sich nach Angaben des Anwalts inzwischen 27.000 Menschen angeschlossen.

Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunächst die Abweisung der Klage beantragt. Über einen Vergleichsvorschlag der Kammer können beiden Seiten nun in den kommenden sechs Wochen beraten.

Vergleich würde Meta Millionen Euro kosten

Dass von Betroffenen grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, sagte Wunsch. Auch sei eine Verjährung durch die Klage bereits unterbrochen worden. "Was sie angestrebt haben, ist Verjährung. Die findet garantiert nicht statt", sagte er zum Meta-Anwalt.

Die Verbraucherzentralen fordern für die Betroffenen Beträge zwischen 100 und 600 Euro - je nachdem, wie viele Daten von ihnen entwendet wurden. "Wir hätten ihnen vorgeschlagen: 200 Euro", sagte der Vorsitzende Richter. Davon könnten alle "schön abends essen gehen, schöne Flasche Wein dazu".

Ausgehend von 27.000 Betroffenen, die sich nach Angaben der Verbraucherzentralen inzwischen in das Klageregister eingetragen haben, wären das für Meta 5,4 Millionen Euro.

Ein Vergleich wäre für Meta auch insofern von Vorteil, da Betroffene ansonsten die Möglichkeit hätten, Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten zu erheben. Und es könne nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, "mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden". Außerdem stünde die zu erwartenden Prozesskosten in keinem Verhältnis zum Schaden, sagte Wunsch. Und an den Meta-Anwalt gewandt sagte er: "Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken."/fi/DP/stw

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