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ROUNDUP: Künast-Klage zu Falschzitat - BGH wartet auf EuGH

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nicht alles, was in sozialen Netzwerken kursiert, ist wahr. Aber welche Ansprüche haben Betroffene gegen Facebook (Facebook Aktie) und Co., wenn dort Falschbehauptungen über sie verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt - und nahm eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta unter die Lupe.

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Nach der mündlichen Verhandlung setzte der BGH das Verfahren zunächst aus. Er will eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abwarten. Dort ist eine Vorlage aus Rumänien anhängig, deren Ausgang auch für das BGH-Verfahren relevant sein könnte. Der BGH hatte die Parteien zuvor bereits darauf hingewiesen, dass auch Europarecht in dem Karlsruher Verfahren eine Rolle spielen könnte. Ein Urteil zur Klage von Künast will der Senat erst nach der EuGH-Entscheidung fällen. (Az VI ZR 64/24)

Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Das Meme wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie klagte auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Das "Ausgangs-Meme" wurde mittlerweile gelöscht. Vor Gericht will Künast erreichen, dass Facebook auch alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen muss - und zwar ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss.

"Ich entscheide, was ich sage"

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte ihr 2024 diesbezüglich recht gegeben. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte das Gericht hingegen anders als das Landgericht zuvor verneint. Sowohl Meta als auch Künast gingen gegen das OLG-Urteil in Revision, so dass der Fall in Karlsruhe landete.

"Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat", sagte Künast nach der mündlichen Verhandlung am BGH. Politikerinnen und Politiker seien schließlich auf ihre Glaubwürdigkeit angewiesen. "Wenn dann jemand ein Zitat erfindet, schadet es einem. Es führt dazu, dass sich Leute aufregen." Gerade Hasskommentare würden über den Facebook-Algorithmus dafür sorgen, dass sich das Falschzitat immer weiterverbreitet.

Es könne nicht sein, dass das Unternehmen daran verdiene, während die Betroffenen sich um die Beseitigung der entsprechenden Posts bemühen müssten, so Künast. "Die Macht dieser Konzerne und ihr Geschäftsmodell sind eine große Gefahr für unsere Demokratie."

Muss Facebook Inhalte prüfen?

Vor Gericht ging es darum, ob es Facebook zumutbar wäre, kerngleiche Posts ausfindig zu machen und zu löschen. Das Unternehmen argumentiert, dafür sei eine manuelle Prüfung des Beitrags auf dessen Sinngehalt nötig - zu der es als sogenannter Hosting-Anbieter nicht verpflichtet sei.

Die Organisation HateAid sieht das anders. "Es ist einem Riesen-Konzern, der Milliardengewinne macht, indem zum Beispiel solche Falschzitate verbreitet werden, durchaus zumutbar, tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass dieses Geschäftsmodell sicher betrieben wird", sagte Geschäftsführerin Josephine Ballon. "Diesen Einwand, dass über eine menschliche Moderation gar nichts geleistet werden kann, weil es alles viel zu kompliziert und juristisch zu schwierig ist, den können wir hier einfach nicht gelten lassen."

HateAid hilft nach eigenen Angaben Betroffenen von Hass im Netz bei möglichen Strafanzeigen und in Einzelfällen auch bei Zivilklagen. Auch andere Politiker wie Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) arbeiten bei ihren Anzeigen wegen Hassnachrichten mit der Organisation zusammen./jml/DP/jha

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