- EU-Gericht fordert Nachbesserungen bei Aufsichtsgebühren.
- Plattformen sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet.
- EU-Kommission hat zwölf Monate für Anpassungen.
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Die EU-Kommission erhebt von Anbietern sogenannter sehr großer Plattformen - zu denen sie auch Facebook und Instagram aus dem Meta
Richter: Falsche Grundlage für Festsetzung der Gebühren
Das EU-Gericht beanstandete nun, dass die Kommission die Aufsichtsgebühren auf einer falschen Grundlage festsetzte, nämlich über Beschlüsse. Anstatt von Beschlüssen sei an dieser Stelle ein Rechtsakt erforderlich, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Zur Berechnung der Gebührenhöhe ermittelt die Kommission die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer auf den Plattformen. Sie stützte sich dabei auf Daten von Drittanbietern. Diese Methodik wurde bisher jedem Beschluss beigefügt.
Die EU-Kommission kommentierte nach Verkündung des Urteils, dass das Gericht seine Methodik als solide bestätigt habe: "kein Berechnungsfehler, keine Aussetzung von Zahlungen, kein Problem mit dem Grundsatz der Gebühr oder ihrer Höhe." Das Urteil des Gerichts erfordere eine rein formale Korrektur des Verfahrens. Die EU-Kommission hat laut dem EU-Gericht nun zwölf Monate Zeit, nachzubessern.
Meta und Tiktok begrüßten das Urteil. Es zwinge die Kommission dazu, "die unfaire Methodik zur Berechnung dieser DSA-Gebühren zu überdenken", hieß es von Meta./vni/DP/jha
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