- Saarland und Rheinland-Pfalz starten neuen Anlauf.
- Ein Antrag an den Bundesrat soll Hasskommentare bekämpfen.
- Ein Gesetzentwurf zur Strafverfolgung kommt am 17. Oktober.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
"In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft", heißt es im Papier. So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen des Verstorbenen eine Strafverfolgung möglich sein - "bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses".
Erster Gesetzentwurf kam nicht wegen Ampel-Aus
Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus 2022 in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, wie die Zeitung berichtet (Donnerstag).
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten Ende Januar 2022 im rheinland-pfälzischen Kusel, die "in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden" sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf "traurige Aktualität" erlangt, heißt es weiter.
Der Antrag zur erneuten Einbringung des Gesetzentwurfes soll am 17. Oktober auf die Tagesordnung im Bundesrat kommen.
Am 21. August war in Völklingen ein 34 Jahre alter Polizist bei einem Einsatz erschossen worden. Mutmaßlicher Täter ist ein 18-Jähriger, den der getötete Polizist nach einem Überfall auf eine Tankstelle mit Kollegen festnehmen wollte./rtt/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.