- Die Brandenburger Landesregierung hält am Nachtflugverbot fest.
- Das Nachtflugverbot gilt von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
- Im letzten Jahr wurden 50 Flüge wegen des Verbots umgeleitet.
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BER-Chefin Aletta von Massenbach hält ebenfalls mehr Flexibilität für nötig. Eine grundsätzliche Lockerung oder systematische Flexibilisierung lehne er definitiv ab, sagte Tabbert im Brandenburger Landtag.
Am BER gilt ein abgestuftes Nachtflugverbot von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr. Zwischen 22.30 Uhr und Mitternacht sowie von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr sind Flüge mit lärmarmen Maschinen erlaubt. Zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr ruht der reguläre Flugbetrieb. Gestattet sind nur Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge. Immer wieder kommt es vor, dass Passagierflugzeuge - teils wegen weniger Minuten Verspätung - nicht mehr landen dürfen und umgeleitet werden.
Brandenburg stellt Interessen der Anwohner obenan
Ihm sei bewusst, dass in Einzelfällen die Folgen einer Verspätung für die Fluggesellschaften, den BER und die Reisenden schwierig seien, sagte der Brandenburger Verkehrsminister. "Dennoch müssen die Interessen der Anwohner und Anwohner durch uns konsequent geschützt werden." Er verwies auch auf den Koalitionsvertrag von SPD und BSW, in dem es heißt, dass sich die Koalition weiter für ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr und für die konsequente Umsetzung der Schallschutzprogramme einsetzt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) argumentiert, das Verbot sei zwar wichtig, um die Nachtruhe der Bevölkerung in der Nähe des Flughafens zu gewährleisten und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Er will aber mit Brandenburg und der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg über Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen sprechen, um Kosten oder große Umwege für Airlines und Fluggäste zu vermeiden.
Im vergangenen Jahr wurden laut Flughafengesellschaft 50 Flüge mit einer geplanten Landungszeit zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht umgeleitet./vr/DP/stw
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