"Nach dem Eintritt und dem Abstieg durch die Marsatmosphäre und einer bremsunterstützten Fallschirmphase wird die von Airbus bereitgestellte Landeplattform eine sichere Landung auf der Marsoberfläche gewährleisten", hieß es in der Mitteilung weiter.
Dazu gehöre die Landestruktur, ein großes Antriebssystem für den letzten Bremsschub und das Fahrwerk, das beim Aufsetzen für Stabilität sorge. Zwei Rampen auf gegenüberliegenden Seiten sollen sicherstellen, dass der Rover mit geringstem Risiko auf die Marsoberfläche fahren könne.
Suche nach vergangenem und gegenwärtigem Leben
Der Rosalind-Franklin-Rover soll nach vergangenem oder gegenwärtigem Leben auf dem roten Planeten suchen. Er ist nach Airbus-Angaben der erste Rover, der Proben aus zwei Metern Tiefe unter der Oberfläche analysieren kann.
Starten soll die Marsmission der Europäischen Weltraumorganisation Esa im Jahr 2028 mit einer von der US-Raumfahrtbehörde Nasa bereitgestellten Trägerrakete. Die Landung ist für 2030 geplant. Geleitet wird die Mission von Thales
Raketen bremsen den Abstieg
Eine Landung auf dem Mars gilt als besonders herausfordernd. Die Airbus-Plattform muss den Rover sowohl vor der Hitze bei der Reise durch die Marsatmosphäre schützen, als auch die enorme Geschwindigkeit vor dem Aufsetzen auf der Oberfläche mindern.
Das ExoMars-Landesystem müsse die Landeplattform von 45 Meter pro Sekunde am Ende der Fallschirm-Abstiegsphase auf weniger als drei Meter pro Sekunde vor dem Aufsetzen mit Hilfe von Retro-Raketen abbremsen, hieß es dazu in der Mitteilung./cmy/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.