BaFin prüft Jungheinrich-Halbjahresabschluss wegen möglicher fehlerhafter Bewertung des Russlandgeschäfts und Zeitpunkt der Wertminderung

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Die Bafin prüft den Halbjahresabschluss von Jungheinrich auf mögliche Bilanzierungsfehler bei der Bewertung von Vermögenswerten aus dem Russland-Geschäft.

Die Finanzaufsicht BaFin prüft den Halbjahresabschluss 2025 des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Im Zentrum steht die Frage, ob Wertminderungen im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft zu spät erfasst wurden. Laut Jungheinrich seien Umsatz und Ergebnis der Geschäftsjahre 2025 und 2026 nicht betroffen. Die Aktie reagierte verhalten, da Analysten die finanziellen Auswirkungen als begrenzt einschätzen.

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