BaFin prüft Jungheinrich-Halbjahresabschluss 2025 wegen möglicher Fehlbewertung von Mietgeräten und Vorräten bei geplanter Russland-Veräußerung
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Die Bafin prüft den Halbjahresabschluss 2025 von Jungheinrich auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften bei der Bewertung von Vermögenswerten.
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin prüft den Halbjahresabschluss sowie den Zwischenlagebericht 2025 des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich. Auslöser sind konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Im Fokus der Untersuchung steht die mögliche Fehlbewertung von Vermögenswerten, insbesondere von Vorräten und Mietgeräten, im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts.
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