BaFin prüft Jungheinrich-Halbjahresabschluss 2025 wegen möglicher Fehlbewertung von Mietgeräten und Vorräten bei geplanter Russland-Veräußerung

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 77
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Die Bafin prüft den Halbjahresabschluss 2025 von Jungheinrich auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften bei der Bewertung von Vermögenswerten.

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin prüft den Halbjahresabschluss sowie den Zwischenlagebericht 2025 des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich. Auslöser sind konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Im Fokus der Untersuchung steht die mögliche Fehlbewertung von Vermögenswerten, insbesondere von Vorräten und Mietgeräten, im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend