FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresabschlusses durch die Finanzaufsicht Bafin hat die Aktien des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich am Dienstag nicht lange unter Druck gesetzt. Der Kurs folgte in einem insgesamt robusten Marktumfeld letztlich dem Anstieg des Konkurrenten Kion .
Für dich zusammengefasst:
Bafin prüft den Halbjahresabschluss von Jungheinrich.
Aktienkurs erholte sich und drehte ins Plus.
Die Prüfung bezieht sich auf mögliche Verstöße gegen Vorschriften.
Die erste Kursreaktion war mit einem Abschlag, der bis zu 5,5 Prozent groß war, noch von Verunsicherung geprägt. Es setzte sich dann aber die Auffassung durch, dass es nur eine zeitliche Verschiebung innerhalb des Geschäftsjahres geht. Die Aktien reduzierten schon früh ihre Verluste und schafften gegen Mittag sogar den Dreh mit 0,7 Prozent ins Plus. Die Kion-Aktien legten zeitgleich um fast zwei Prozent zu.
Es liegen der Behörde zufolge konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass Jungheinrich gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher werden den Angaben zufolge der veröffentlichte verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2025 und der zugehörige Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025 geprüft. Die Prüfung beziehe sich auf die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere von Mietgeräten und Vorräten, im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts.
Der Experte Jens-Peter Rieck von MWB Research äußerte seine Vermutung, dass ein mögliches Ergebnis der Untersuchungen keine Auswirkungen auf die Gesamtjahresbilanzen 2025 oder 2026 hat. Die Angelegenheit sei "fundamental eher unbedeutend". Eine daraus resultierende Kursschwäche sei eine Einstiegsgelegenheit für eine attraktiv bewertete Aktie, die 2026 bislang 30 Prozent an Wert eingebüßt hat.
Der Experte Lucas Ferhani vom Analysehaus Jefferies geht davon aus, dass die Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2025 möglicherweise angepasst werden müssen, um eine Wertminderung vorzeitig zu berücksichtigen. Auch er schätzt die finanziellen Auswirkungen als recht begrenzt ein, da Bußgelder dieser Art - insbesondere angesichts der Größe des Konzerns - in der Regel geringfügig seien. Ähnliche Prüfungen durch die Bafin hätten in der Vergangenheit mehrere Wochen gedauert und nur in einer Minderheit der Fälle zu Feststellungen von Fehlern geführt./tih/mne/jha/
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