Das Ergebnis ist eindeutig: Die Umsatzerfassung aus diesen Vereinbarungen entsprach „durchgängig nicht den Anforderungen der IFRS“ und wurde systematisch zu früh vorgenommen. Für ein Unternehmen, das sich gerne als verlässlicher Partner regulierter Branchen präsentiert, ist das eine unangenehme Rollenverschiebung – von der Seite derjenigen, die mit Regulierung leben, hin zu derjenigen, die von der Aufsicht korrigiert wird.
Bill-and-Hold-Vereinbarungen sind im Kern nichts Ungewöhnliches: Der Hersteller produziert die Ware, stellt sie in Rechnung, der Kunde akzeptiert Eigentumsübergang und Risiken – die Ware bleibt aber zunächst beim Hersteller eingelagert und wird erst später ausgeliefert. Unter engen IFRS-Bedingungen können solche Geschäfte bereits als Umsatz verbucht werden.
Genau hier lag bei Gerresheimer das Problem. Laut externer Untersuchung wurden die Kriterien nicht sauber erfüllt, die Umsätze wurden zu früh erfasst und damit Abschlüsse „geschönt“, auch wenn die Größenordnung im Konzernmaßstab überschaubar bleibt.
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