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Gerresheimer: Umsatzkorrektur nach BaFin-Prüfung – kleiner Effekt in den Zahlen, großer Schatten aufs Vertrauen

Für die Gerresheimer AG, Spezialist für Verpackungen und Systeme für Pharma und Medizintechnik, wird der Konzernabschluss 2024 zum nachträglichen Stresstest. Der Vorstand hat beschlossen, sämtliche im Abschluss 2024 erfassten Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen in Höhe von rund 28 Mio. Euro zu korrigieren. Auslöser war eine von der BaFin eingeleitete Prüfung, an die sich eine interne Untersuchung durch eine unabhängige Kanzlei anschloss.

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Das Ergebnis ist eindeutig: Die Umsatzerfassung aus diesen Vereinbarungen entsprach „durchgängig nicht den Anforderungen der IFRS“ und wurde systematisch zu früh vorgenommen. Für ein Unternehmen, das sich gerne als verlässlicher Partner regulierter Branchen präsentiert, ist das eine unangenehme Rollenverschiebung – von der Seite derjenigen, die mit Regulierung leben, hin zu derjenigen, die von der Aufsicht korrigiert wird.

Was hinter den Bill-and-Hold-Umsätzen steckt

Bill-and-Hold-Vereinbarungen sind im Kern nichts Ungewöhnliches: Der Hersteller produziert die Ware, stellt sie in Rechnung, der Kunde akzeptiert Eigentumsübergang und Risiken – die Ware bleibt aber zunächst beim Hersteller eingelagert und wird erst später ausgeliefert. Unter engen IFRS-Bedingungen können solche Geschäfte bereits als Umsatz verbucht werden.

Genau hier lag bei Gerresheimer das Problem. Laut externer Untersuchung wurden die Kriterien nicht sauber erfüllt, die Umsätze wurden zu früh erfasst und damit Abschlüsse „geschönt“, auch wenn die Größenordnung im Konzernmaßstab überschaubar bleibt.

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