Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für German Power Future (Base) und German Power Option (Base) Kontrakte, § 54 Abs. 1 u. Abs. 5, § 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Bekanntmachung vom 9. Februar 2026 zum Zwecke der Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für German Power Future (Base) und German Power Option (Base) Kontrakte, § 54 Abs. 1 u. Abs. 5, § 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 16 Buchstabe a Delegierte Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission vom 20. April 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate mit Wirkung zum 20. Februar 2026 (Bekanntgabezeitpunkt)
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