dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 619

EWE klagt gegen Handynetz-Entscheidung der Netzagentur

BONN (dpa-AFX) - Nach einer Handynetz-Entscheidung der Bundesnetzagentur zieht das Telekommunikationsunternehmen EWE Tel vor Gericht. Man habe Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, teilte die Oldenburger Firma auf Anfrage mit. Es geht um ein Regelwerk, das die Bundesbehörde im März festgelegt hat und das die Verlängerung bisheriger Frequenznutzungsrechte vorsieht. Auf die übliche milliardenschwere Auktion verzichtet die Netzagentur.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Freenet AG 28,04 € Freenet AG Chart -0,36%
Zugehörige Wertpapiere:

Der Vorschriftenkatalog regelt zudem den Marktzugang für Mobilfunk-Firmen ohne eigenes Netz, etwa EWE Tel und Freenet (Freenet Aktie) . Sie werden auch virtuelle Netzbetreiber genannt: Sie mieten sich bei den tatsächlichen Netzbetreibern ein, um Mobilfunk-Geschäfte machen zu können. Dieser Teil des Regelwerks ist den Firmen ein Dorn im Auge, und dagegen richtet sich die Klage: Sie möchten, dass die Netzbetreiber gewissermaßen zur Vermietung verpflichtet werden.

Doch so hart möchte die Netzagentur nicht eingreifen, stattdessen legte sie im März ein "Verhandlungsgebot" fest: Die Netzbetreiber müssen über eine Mitnutzung ihres Netzes verhandeln und sich an "Leitplanken für effektive Verhandlungen" halten. EWE Tel reicht das nicht, und auch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission haben Zweifel an einem effektiven Wettbewerb auf dem sogenannten Vorleistungsmarkt.

Meinungen gehen weit auseinander

Das Verhandlungsgebot sei wirkungslos, heißt es von dem Oldenburger Unternehmen. Man halte "eine klare Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber für unverzichtbar". Die etablierten Netzbetreiber sehen es ganz anders, ihnen ist sogar das Verhandlungsgebot zu scharf formuliert. In einem ähnlichen Sachverhalt war EWE Tel schon einmal erfolgreich: Die Frequenzauflagen von 2019 wurden nach einer Klage der Firma aufgehoben. Allerdings ist diese Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts bislang nicht rechtskräftig./wdw/DP/zb

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend