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An der Börse hat sich heute der Anteilsschein von Ferrari NV zwischenzeitlich um 1,14 Prozent verbilligt. Der Kurs des Papiers verbilligte sich um 3,3 Euro. Zur Stunde zahlen Käufer 286,10 Euro an der Börse für die Aktie. Das Wertpapier von Ferrari NV steht damit schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am Euro Stoxx 50 (Euro Stoxx 50). Der Euro Stoxx 50 notiert derzeit bei 5.968 Punkten. Das entspricht einem Minus von 0,04 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Trotz des heutigen Kursverlustes: Von seinem Allzeittief ist die Aktie von Ferrari NV gegenwärtig noch weit entfernt. Am 11. Februar 2016 ging das Wertpapier zu einem Preis von 28,10 Euro aus dem Handel – das sind 90,18 Prozent weniger als der aktuelle Kurs.
Ferrari N.V. ist über seine Tochtergesellschaften in der Entwicklung, Konstruktion, Produktion und dem weltweiten Vertrieb von Hochleistungssportwagen der Luxusklasse tätig. Das Unternehmen bietet Sport-, Rennstrecken-, Einzelstück- und Straßenfahrzeuge sowie Supersportwagen an. Außerdem bietet es Ersatzteile und Motoren sowie Kundendienst-, Reparatur-, Wartungs- und Restaurierungsdienste für Autos an.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Handelsplätzen rund um den Globus. Welche Papiere von den Nutzerinnen und Nutzern zuletzt am häufigsten gesucht wurden, zeigt die folgende Übersicht.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
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Die Ferrari NV-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Ferrari von 420 auf 365 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Overweight" belassen. Die Aktien hätten ihren Boden wohl nahezu gefunden, schrieb Henning Cosman am Donnerstag. Argumente für eine Neubewertung blieben allerdings rar gesät. Der Ausblick auf 2026 dürfte wohl kaum inspirieren. Cosman nahm bei seinem Kursziel einen 20-prozentigen Bewertungsabschlag gegenüber Hermes vor.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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