- Verbraucherschützer scheiterten mit Klage gegen DHL.
- Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage als unbegründet ab.
- Eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher wurde nicht erkannt.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)