Die EnBW war 2011 wirtschaftlich stark angeschlagen. Mit der Gewerkschaft Verdi und Betriebsräten einigte sich das Unternehmen laut einer Sprecherin damals unter anderem darauf, die Wochenarbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, anstatt eine vereinbarte Tariferhöhung umzusetzen.
Kündigungsschutz bis 2030
Infolge der nunmehr vereinbarten Beendigung dieses tariflichen Sonderwegs gelten automatisch wieder die Tarifregelungen, die auch sonst für die baden-württembergische Energiewirtschaft gelten. Auch die Tariflöhne würden entsprechend dem Abschlag, der seinerzeit nicht an die Mitarbeitenden weitergegeben wurde, angepasst. Es gehe um 3,73 Prozent, hieß es. Der Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen werde bis Ende 2030 fortgeführt. Dies sei in diesen Zeiten ein wichtiges Signal an die Beschäftigten.
"Wir brauchen in den nächsten Jahren jede helfende Hand und jeden Kopf, um unsere Strategie erfolgreich umzusetzen und das größte Investitionsprogramm in der Unternehmensgeschichte zu stemmen", erklärte Rückert-Hennen. Der drittgrößte Energieversorger in Deutschland plant von 2024 bis 2030 Bruttoinvestitionen von bis zu 50 Milliarden Euro in den klimaneutralen Umbau des Energiesystems - etwa in Netze, erneuerbare Energien und Wasserstoff.
Das Land Baden-Württemberg und der Zusammenschluss OEW von neun oberschwäbischen Landkreisen halten je fast 47 Prozent an der EnBW. Der Konzern versorgt rund 5,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Für 2025 erwartet er einen bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) zwischen 4,8 Milliarden und 5,3 Milliarden Euro (2024: 4,9 Milliarden Euro)./kre/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.