Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Februar 2025 Geldbußen in Höhe von 23,05 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Derivaten gegen organisatorische Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem hatte ihre Zweigniederlassung Postbank die Aufzeichnungspflicht von Anlageberatungen missachtet und die Vorgaben des Zahlungskontengesetzes (ZKG) zur Kontowechselhilfe mehrfach nicht eingehalten.
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