COMPUTERLINKS AG

Aktie
WKN:  544880 ISIN:  DE0005448807
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Dieses Wertpapier ist nicht mehr handelbar.
Marktkapitalisierung *
-
Streubesitz
-
KGV
-
Dividende
0,95 €
Index-Zuordnung
-
COMPUTERLINKS AG Chart

Dividenden Historie

Datum Dividende
29.06.2010 0,95 €
25.08.2009 0,44 €
03.06.2008 0,39 €
16.05.2007 0,37 €
01.06.2006 0,35 €
27.04.2005 0,35 €
30.04.2004 0,34 €
19.04.2002 0,050 €
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Prognose & Kursziel

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Stammdaten

Aktienanzahl 7,20 Mio.
Aktientyp Stammaktie

Community-Beiträge zu COMPUTERLINKS AG

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_bbb_
...
24.10.2008 17:13 Computerlinks beantragt Delisting München (BoerseGo.de) - Die Computerlinks AG (News/Aktienkurs) will vorbehaltlich einer Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 ein Delisting ihrer Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH beabsichtige, den außenstehenden Aktionären ein Barabfindungsangebot zum Erwerb ihrer Anteilsscheine zu unterbreiten, teilte Computerlinks am Freitag mit. Die Höhe dieser Barabfindung solle dem Betrag entsprechen, der als Abfindung nach § 305 AktG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geleistet werden soll, so das Unternehmen. Das im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten komme zu einem angemessenen Wert 16,54 Euro je Computerlinks-Aktie. Für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sei eine Ausgleichszahlung von 0,95 Euro je Computerlinks-Aktie an die restlichen Aktionäre angemessen. (© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Baron Oliver, Redakteur)
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biergott
adhoc
euro adhoc: ComputerLinks AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Reguläres Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 24.10.2008 Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, Stefan George Ring 23, 81929 München - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Reguläres Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt München, 24. Oktober 2008 Im Zusammenhang mit dem zwischen der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH und der COMPUTERLINKS AG beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG und die Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH die Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der COMPUTERLINKS AG beauftragt. Der Bewertungsgutachter hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG und der Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH heute, nach inhaltlichem Abschluss der Bewertungsarbeiten, mitgeteilt, dass der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der COMPUTERLINKS AG zum 18. Dezember 2008 TEUR 119.190 beträgt. Dies entspricht nach dem Bewertungsgutachten einem Wert von EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie. Dieser Wert liegt über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der COMPUTERLINKS-Aktie der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des geplanten Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 5. September 2008 und stellt nach Auffassung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH eine angemessene Abfindung nach § 305 AktG dar. Der angemessene Ausgleich nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG beträgt nach Auffassung des Bewertungsgutachters EUR 0,97 (brutto) je COMPUTERLINKS-Aktie. Von diesem Betrag ist die Körperschaftsteuerbelastung (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe abzusetzen. Danach ergibt sich nach derzeitigen Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,95 je Computerlinks-Aktie. Der vom Landgericht München I bestellte sachverständige Prüfer, die SUSAT & PARTNER OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat heute mitgeteilt, dass er den Abfindungs- und Ausgleichsbetrag für angemessen hält. Die Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute angeboten, die von der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH ermittelte angemessene Abfindung und den ermittelten angemessenen Ausgleich im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu vereinbaren. Vorstand und Aufsichtsrat der COMPUTERLINKS AG werden die Bewertungsergebnisse prüfen und in den nächsten Tagen über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen. Die außerordentliche Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG, die über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beschließt, soll voraussichtlich am 18. Dezember 2008 stattfinden. Auf Anregung der Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute beschlossen, vorbehaltlich einer Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung, Maßnahmen für den Widerruf der Zulassung der COMPUTERLINKS-Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten, um den Börsenhandel der COMPUTERLINKS- Aktien im regulierten Markt zu beenden (sog. reguläres Delisting). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat den Vorstand der COMPUTERLINKS AG mitgeteilt, dass im Rahmen des regulären Delisting den außenstehenden Aktionären der COMPUTERLINKS AG ein Barabfindungsangebot zum Erwerb ihrer COMPUTERLINKS-Aktien unterbreitet werden soll. Die Höhe dieser Barabfindung soll dem Betrag entsprechen, der als Abfindung nach § 305 AktG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geleistet werden soll. Die COMPUTERLINKS AG und die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH beabsichtigen, kurzfristig beim Landgericht München I die Bestellung eines gemeinsamen Prüfers für die Prüfung der Angemessenheit des Delisting- Abfindungsangebots zu beantragen. München, 24. Oktober 2008 Der Vorstand Diese Pressemitteilung ist unter www.COMPUTERLINKS.de abrufbar. Weitere Informationen: |COMPUTERLINKS AG | |Daniela Drygalla - Investor Relations | |Stefan-George-Ring 23 | |D-81929 München | |Tel.: |+49 (0) 89 930 99-227 | |Fax: |+49 (0) 89 930 99-200 | |E-Mail:|Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de | |Interne|www.COMPUTERLINKS.de | |t: | | Rückfragehinweis: Daniela Drygalla Tel: +49(0) 89 93099227 investor-relations@computerlinks.de Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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Katjuscha
Na ja, ich bin ja schon raus zu 16,3 und 16,8
aber lustig find ichs einfach, weil man wieder mal sieht, was man auf die Aussagen von Vorständen (egal ob von Bieter oder Target) geben kann. Und man lernt zudem für spätere Übernahmen hinzu.
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biergott
glaub ich dir! ;)
vorallem gehts auch zeitlich recht flott voran.
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Häufig gestellte Fragen zur COMPUTERLINKS AG Aktie und zum COMPUTERLINKS AG Kurs

Ja, COMPUTERLINKS AG zahlt Dividenden. Zuletzt wurde am 29.06.2010 eine Dividende in Höhe von 0,95 € gezahlt.

Zuletzt hat COMPUTERLINKS AG am 29.06.2010 eine Dividende in Höhe von 0,95 € gezahlt.
Dies entspricht einer Dividendenrendite von 0,00%. Die Dividende wird jährlich gezahlt.

Die letzte Dividende von COMPUTERLINKS AG wurde am 29.06.2010 in Höhe von 0,95 € je Aktie ausgeschüttet.
Das ergibt, basierend auf dem aktuellen Kurs, eine Dividendenrendite von 0,00%.

Die Dividende wird jährlich gezahlt.

Der letzte Zahltag der Dividende war am 29.06.2010. Es wurde eine Dividende in Höhe von 0,95 € gezahlt.

Um eine Dividende ausgezahlt zu bekommen, muss man die Aktie am Ex-Tag (Ex-Date) im Depot haben.