Zur ersten Verwendung der App muss man sich generell zunächst identifizieren und freischalten lassen. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit 25,8 Millionen bestehenden E-Akten haben bisher 200.000 Versicherte dafür eine persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff ermöglicht.
E-Akte muss in der Breite ankommen
Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Bisher ist die Zahl der Versicherten, die sich in ihre elektronische Patientenakte einloggen, noch überschaubar. Das wird sich ab Oktober hoffentlich ändern, denn ab dann sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen und mit relevanten Dokumenten zu befüllen."
TK-Chef Jens Baas sagte der dpa: "Wir sind jetzt in der Phase, in der die ePA in der breiten Bevölkerung ankommen muss." Dafür sei es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte sie auch nutzen. "Nur wenn die Akte gefüllt ist und sich als Teil des Behandlungsprozesses im Praxisalltag etabliert, kann sie ihr Potenzial für die medizinische Versorgung entfalten."
Für Einstellungen muss man aktiv werden
Nach einer Reform der Ampel-Koalition haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten seit Januar eine ePA von ihrer Kasse bekommen. Wer keine möchte, muss aktiv widersprechen. Der Einsatz in Praxen und Kliniken wird derzeit bundesweit ausgedehnt. Ärzte können dann Daten einstellen und lesen, sobald man die Versichertenkarte am Anmeldetresen eingesteckt hat. Patienten können sich in die ePA einloggen, müssen es aber nicht. Nur dann kann man aber online festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können./sam/DP/zb
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