- Neue Kaufprämie für Elektroautos gestartet.
- Bis zur Pressekonferenz wurden 1.858 Anträge gestellt.
- Fördermittel reichen für bis zu 800.000 Fahrzeuge.
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Ausweis per BundID
Das Antragsverfahren läuft digital. Nötig ist dafür eine BundID, ein Konto, mit dem man sich online bei Behörden ausweisen kann.
Das Programm helfe dem Klima, der Industrie und einkommensschwachen Haushalten, die mehr Geld bekämen, sagte Schneider. Und: "Elektroautofahren macht auch verdammt viel Spaß."
Was gefördert wird
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen. Die Prämie gilt nur für Privatautos, keine Dienstwagen.
Die Fördermittel sollen für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen. "Förderung kann bis zu ein Jahr nach Zulassung beantragt werden", sagte Schneider. "Es bleibt also genügend Zeit."
Verkehrsclub lobt Prämie
Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) lobte die Prämie als wichtigen Impuls. "Anders als der Tankrabatt fördert sie den Umstieg auf einen effizienten und klimaschonenden Antrieb", sagte VCD-Verkehrsexperte Michael Müller-Görnert. "Das hilft, hohe Spritpreise abzufedern und macht uns weniger abhängig vom Öl (Rohöl)."
Zugleich forderte der VCD noch weitergehende Regelungen. "Neben Neuwagen sollten auch gebrauchte E-Autos in die Förderung einbezogen werden - viele Haushalte können sich nämlich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten", sagte Müller-Görnert.
Kraftfahrzeuggewerbe sieht noch offene Fragen
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die neue Förderung, mahnte aber eine Klärung letzter offener Fragen an. Da der Handel die individuellen Voraussetzungen der Antragsteller nicht abschließend prüfen könne, brauche es eine zeitnahe Lösung durch Umweltministerium und BAFA, betonte DK-Präsident Thomas Peckruhn.
"Eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird, würde den Betrieben die nötige Sicherheit geben und für alle Beteiligten ein bürokratisch faires Fundament schaffen", so Peckruhn./hrz/DP/jha
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