Zentrale von JP Morgan in London mit dem Logo.
Quelle: - © _ultraforma_/iStock Editorial / Getty Images Plus/Getty Images:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 259

JPMorgan belässt Beiersdorf auf 'Overweight'

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) - Die US-Bank JPMorgan hat Beiersdorf (Beiersdorf Aktie) auf "Overweight" belassen. Das erste Quartal belege einen insgesamt schwachen Jahresstart der europäischen Konsumgüterhersteller, was der Nachfrage sowie dem Abbau von Lagerbeständen geschuldet sei, schrieb Celine Pannuti in einem am Donnerstag vorliegenden Branchenrückblick. Die Ausblicke seien erwartungsgemäß großteils bestätigt worden, hingen aber von einer Erholung in der zweiten Jahreshälfte ab. Pannuti setzt daher auf defensive Qualitätstitel mit einer gut vorhersagbaren Geschäftsentwicklung. Sie sieht Brauereiwerte positiv und bevorzugt hier AB Inbev und Heineken. Außerdem setzt sie auf Danone (Danone Aktie), Kerry und Diageo und bleibt positiv für Unilever, Beiersdorf und Henkel. Vorsicht sei indes bei hoch bewerteten Aktien wie L?Oréal, Haleon und Lindt geboten./gl/edh Veröffentlichung der Original-Studie: 14.05.2025 / 22:23 / BST Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 15.05.2025 / 00:15 / BST Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Beiersdorf AG 90,84 € Beiersdorf AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend