US Supreme Court schränkt Bayers Haftung in Glyphosat-Fällen ein und reduziert Rechtsrisiken

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 145
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Bayer gewinnt wichtigen Glyphosat-Prozess vor dem US Supreme Court. Die Entscheidung stärkt das Unternehmen rechtlich und lässt die Aktie um 15,6 % steigen.

Der US Supreme Court hat ein Urteil gegen Bayer im Glyphosat-Streit aufgehoben, da das Unternehmen nicht für fehlende Krebswarnhinweise haftet, sofern die Umweltbehörde EPA diese nicht verlangt. Diese Entscheidung schwächt zehntausende ähnliche Klagen und reduziert die massiven finanziellen Rechtsrisiken für Bayer erheblich. Infolgedessen stieg der Bayer-Kurs um 15,6 %, da die künftigen Belastungen nun besser planbar und begrenzt sind.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Bayer Aktie 46,75 € +0,45%
Bayer Aktie (ADR) 13,28 $ +0,91%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6ZNC4 , DE000NB60J91 , DE000NG6ZN29 , DE000NB5NJ62 , DE000NB5Q0M7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend