Oberstes US-Gericht: Bayer nicht haftbar für fehlende Roundup-Warnhinweise, Aktie steigt 19 Prozent

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Der US Supreme Court entschied, dass Bayer wegen fehlender Krebswarnungen auf Roundup nicht verklagt werden kann. Die Bayer-Aktie stieg um 19 %.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat zugunsten des Bayer-Konzerns entschieden, dass dieser nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Glyphosat-Produkten verklagt werden kann, da die einheitlichen Vorgaben der Umweltbehörde EPA vorrangig seien. Das Grundsatzurteil entzieht tausenden Klagen im Zusammenhang mit Roundup die Grundlage, woraufhin die Bayer-Aktie um fast 19 Prozent stieg. Bayer strebt damit eine signifikante Eindämmung der Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 an.

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