Oberster US-Gerichtshof: Bundesweite Kennzeichnungsvorgaben verhindern Klagen gegen Bayer wegen fehlender Roundup-Warnhinweise

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
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Ein US-Urteil entzieht Glyphosat-Klagen die Basis: Bayer muss wegen fehlender Warnhinweise auf Roundup nicht haftet. Die Aktie stieg um 17 %.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat zugunsten von Bayer entschieden: Der Konzern kann nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Roundup-Verpackungen verklagt werden, da staatliche Vorgaben Vorrang vor einzelstaatlichen Anforderungen haben. Dieses Grundsatzurteil entzieht vielen Glyphosat-Klagen die Basis, woraufhin die Bayer-Aktie um knapp 17 Prozent stieg. Das Unternehmen, das die Rechtsstreitigkeiten seit der Monsanto-Übernahme 2018 führt, strebt weiterhin einen großen Sammelvergleich an.

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