Landgericht Köln bestätigt Urteil: Bayer muss irreführende Netto-Null-Werbung binnen drei Monaten einstellen

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Ein Urteil gegen Bayer wegen irreführender Netto-Null-Versprechen ist rechtswirksam. Die DUH fordert nach dem Sieg echte Klimamaßnahmen statt Greenwashing.

Das Landgericht Köln hat ein Urteil gegen die Bayer AG rechtswirksam bestätigt, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen irreführende Versprechen zu Netto-Null-Emissionen bis 2050 geklagt hatte. Die DUH wirft dem Konzern Greenwashing vor und fordert eine ehrliche Klimaberichterstattung sowie den Ausstieg aus der Glyphosat-Produktion. Bayer wurde eine dreimonatige Frist zur Umstellung der entsprechenden Werbung eingeräumt.

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