DZ Bank erhöht Bayer-Kursziel auf 54 Euro und bestätigt Kaufempfehlung nach US-Urteil

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 76
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Geschäftsmann beim Betrachten von Charts (Symbolbild).
- © NicoElNino / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Die DZ Bank hebt den Kurszielwert für Bayer auf 54 Euro an und behält das "Kaufen"-Rating bei. Ein US-Urteil beendet Glyphosat-Klagen nachhaltig.

Die DZ Bank hat den fairen Wert der Bayer-Aktie von 51 auf 54 Euro angehoben und behält die Empfehlung „Kaufen“ bei. Grund hierfür ist ein Urteil des US-Obersten Gerichtshofs im sogenannten Durnell-Fall, welches die Fortführung von Glyphosat-Warnhinweisklagen blockiert. Analyst Peter Spengler bewertet diesen Sieg als „fundamentalen Befreiungsschlag“, der den langjährigen Kursabschlag durch die Monsanto-Problematik nachhaltig beenden soll.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Bayer Aktie 47,00 € 0,00%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6ZNC4 , DE000NB60J91 , DE000NG6ZN29 , DE000NG7C0E7 , DE000NB5Q0M7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend