- Der BGH verhandelt am Montag eine Impfschaden-Klage.
- Die Klägerin erlitten Gesundheitsschäden nach der Impfung.
- In der Vorinstanz hatte die Klage keinen Erfolg.
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Die Klägerin wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Nach der Impfung wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt - darunter ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr. Sie führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser hätte kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.
Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht Auskunft unter anderem zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen am Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg. Ob der BGH am Montag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 335/24)/jml/DP/he
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