Luxemburger Gericht bestätigt Einstufung von App‑Store und iOS als DMA-Torwächter

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Das EU-Gericht bestätigt die Einstufung von Apples App-Store und iOS als Torwächter gemäß DMA, um fairen digitalen Wettbewerb zu sichern.

Das Gericht der EU in Luxemburg hat die Einstufung des Apple App-Stores und des Betriebssystems iOS als sogenannte „Torwächter“ gemäß dem Digital Markets Act (DMA) bestätigt. Damit weist das Gericht Apples Klage gegen die Europäische Kommission zurück. Die Einstufung verpflichtet Apple zu besonderen Maßnahmen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das Gericht sah die verschiedenen App-Store-Varianten als einen einheitlichen Dienst an. Ein Einspruch beim Europäischen Gerichtshof bleibt möglich.

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