Präsident Donald Trump und seine Regierung führen einen Feldzug gegen die Programme, die in den USA unter Abkürzung DEI (Diversity, Equity and Inclusion) bekannt sind. Ein Argument ist, durch die Bevorzugung einiger Bevölkerungsgruppen würden andere wiederum benachteiligt. Trump, seine Minister und auch Tech-Milliardär Elon Musk behaupten, durch solche Initiativen leide die Kompetenz. Belege dafür gab es bisher nicht.
US-Firmen geben DEI-Aktivitäten auf
Nach zum Teil auch juristischem Druck entschieden sich viele US-Unternehmen, ihre Diversitäts-Programme einzustampfen oder zurückzufahren. Darunter sind Tech-Schwergewichte wie Google (Alphabet A Aktie)
Apple hatte die Aktionäre dazu aufgerufen, gegen den Antrag zur Abschaffung der DEI-Programme zu stimmen. Der Vorstoß kam von einem konservativen Think-Tank, der mit rechtlichen Risiken durch die Initiativen argumentierte. Apple konterte, der Vorschlag sei ein unzulässiger Eingriff ins Tagesgeschäft des Unternehmens. Der Konzern habe zudem eingespielte Verfahren, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Auch Millionen für Cook bestätigt
Cook betonte, Apple habe nie Quoten gehabt und verwies auf die "einzigartige Kultur" die den Konzern zu dem gemacht habe, was er sei. Zugleich werde man möglicherweise Änderungen vornehmen müssen, wenn sich die juristische Landschaft ändere.
Die Aktionäre billigten bei der Hauptversammlung auch die Einkommen des Top-Managements. Cooks Vergütung wurde im vergangenen Jahr um 18 Prozent auf 74,6 Millionen Dollar (Dollarkurs) erhöht. Der Großteil davon entfiel auf Aktien, Cooks Grundgehalt liegt bei drei Millionen Dollar./so/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.