Das Brandenburger Tor in der deutschen Hauptstadt Berlin.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 335

Für fairen Wettbewerb: Berlin will Zölle auf günstige Waren

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrung will Deutschland sich in der EU für Zölle auf günstige Waren aus Drittstaaten einsetzen. "Wir müssen faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Wer ordentliche Löhne bezahlt und die Regeln einhält, darf am Ende nicht der Dumme sein", sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Rande eines Treffens mit seinen EU-Amtskollegen in Luxemburg.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Amazon Inc 226,50 $ Amazon Inc Chart -1,87%
Zugehörige Wertpapiere:

Bei dem Finanzministertreffen an diesem Freitag soll unter anderem über eine Reform der Zollunion beraten werden. Mit dieser will Brüssel unter anderem bislang zollfreie, günstige Waren aus Drittstaaten abgabepflichtig machen.

Die Bundesregierung wolle bei den Beratungen sehr deutlich machen, dass über "Ramsch-Produkte" aus China, Dumpingpreise und Überkapazitäten gesprochen werden müsse. "Solche Handelspraktiken schaden Deutschland, sie schaden Unternehmen in Deutschland und sie schaden Unternehmen in Europa."

Kommission hatte bereits Reform vorgeschlagen

Vor rund zwei Jahren hatte die EU-Kommission eine entsprechende Reform vorgeschlagen. Ihrem Willen nach sollen zahlreiche Waren unter 150 Euro zollpflichtig werden. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt - Ausnahmen gibt es laut Kommission nur wenige - etwa für Tabak oder Parfüm. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler - unabhängig von ihrem Standort - die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.

Vontobel Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
15
Fallender Kurs
Put
5
10
15
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK181K9 , DE000VK537R7 , DE000VH9LGV6 , DE000VK7UV02 , DE000VH86W23 , DE000VH8TC78 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Mit der Reform sollen vor allem Online-Shoppingportale wie auch Amazon (Amazon Aktie) oder Etsy dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Zölle und die Mehrwertsteuer beim Kauf gezahlt werden. Online-Handel habe in den vergangenen Jahren zu einer exponentiellen Anzahl von Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt.

Kürzlich war außerdem bekannt geworden, dass die Kommission angesichts einer rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen erwägt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen - deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften auch E-Commerce-Giganten wie Temu und Shein betroffen sein.

Chinesische Unternehmen betroffen

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert.

Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. Als Direktanbieter kann er Handelsexperten zufolge schnell auf Modetrends reagieren. Da Shein seine Produkte weltweit versendet und es keine Geschäfte und kaum Lagerbestände gibt, kann Shein seine Preise extrem niedrig halten./rdz/DP/stk

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend