Laut EU-Kommission wurden im vergangenen Jahr rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 22 Euro in die EU importiert. Aufgrund der rasant wachsenden Zahl solcher Sendungen erwägt die Kommission unter anderem eine Bearbeitungsgebühr für direkt an Verbraucher gelieferte E-Commerce-Waren, um die Kosten für die Zoll- und Marktüberwachung auszugleichen.
Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Abschaffung der bisherigen Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro. Diese Freigrenze will die Kommission schon seit langem abschaffen. Dies könnte etwa auch für Onlinemarktplätze wie Amazon (Amazon Aktie)
Neben verschärften Zollmaßnahmen soll der Schutz der Verbraucher verbessert werden. Dazu gehören strengere Durchsetzungsmechanismen für Online-Marktplätze sowie der verstärkte Einsatz digitaler Tools zur Überprüfung der Produktsicherheit. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, gemeinsam mit ihr diese Maßnahmen umzusetzen und regelmäßig ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Handelsverband spricht von einem wichtigen Schritt
Der Handelsverband Deutschland bewertet die Pläne der EU positiv. Die Europäische Kommission habe einen wichtigen Schritt gemacht, um im Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. "Anbieter wie Temu und Shein dürfen nicht länger ungeschoren mit Regelbrüchen davonkommen." Zugleich warnt der HDE vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen für europäische Händler./svv/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.