| EQS-Ad-hoc: EPH Group AG / Schlagwort(e): Dividenden/Strategische Unternehmensentscheidung EPH Group AG: Vorstand und Aufsichtsrat legen künftige Dividendenpolitik fest 04.02.2026 / 13:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. EPH Group AG / Vorstand und Aufsichtsrat legen künftige Dividendenpolitik fest Wien, am 04.02.2026:Vorstand und Aufsichtsrat der EPH Group AG („EPH“) haben heute eine langfristig ausgerichtete Dividendenpolitik beschlossen. Demnach beabsichtigt die EPH, künftig eine jährliche Ausschüttungsquote von 30% des im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Jahresüberschusses anzustreben, vorbehaltlich des Vorliegens eines ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns. Als Entwicklerin von Luxushotels befindet sich die EPH aktuell in der Akquise-, Aufbau- und Investitionsphase. Auf Basis der aktuellen Planung wird davon ausgegangen, dass ein erstmaliger Jahresüberschuss frühestens im Geschäftsjahr 2026 erzielt werden kann. Entsprechend wäre eine erstmalige Dividendenzahlung ab dem Jahr 2027 möglich. Die Dividendenpolitik begründet keinen Rechtsanspruch auf Dividendenzahlungen; diese setzen jeweils einen entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung der EPH voraus. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, die Dividendenpolitik bei veränderten Rahmenbedingungen anzupassen oder – sofern es im Unternehmensinteresse liegt – der Hauptversammlung abweichende Vorschläge zur Gewinnverwendung zu unterbreiten. Rechtlicher Hinweis / Disclaimer: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der EPH Group AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der EPH Group AG erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben. DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG ODER ZUR WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN TEILEN ODER ZUR GÄNZE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.
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