Tageszeitungen (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 196

Wüst bekennt sich klar zum Berufsbeamtentum

KÖLN (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich gegen Abstriche beim Berufsbeamtentum ausgesprochen. "Dieser Staat braucht das Berufsbeamtentum, und zwar einen anständig ausgestatteten", sagte der CDU-Politiker bei der dbb-Jahrestagung in Köln. An wichtigen Stellen werde es nie ohne gehen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Als Beispiel nannte er die unpopulären Lehrer-Abordnungen an Schulen mit dringendem Unterstützungsbedarf. "Wir haben Lehrerinnen und Lehrer tausendfach aus Regionen mit besserer Versorgung in Regionen mit schlechterer Versorgung abgeordnet", berichtete er aus NRW. Viele Lehrkräfte müssten nach ihrem zweiten Staatsexamen zunächst für drei Jahre woanders hin als an die ihnen eigentlich zugewiesene Stammschule.

"Und in der Regel sind das jetzt auch nicht die einfacheren Schulen, sondern das sind die schwierigeren Schulen", erklärte Wüst. "Versuch's mal ohne Berufsbeamtentum." Manche dächten, das könne man doch auch mit Angestellten machen. "Nein, kannst du eben so nicht", betonte Wüst. "Und deshalb stehe ich voll zum Beamtentum."

Er teile in der Frage auch nicht die Ansicht von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte, das Berufsbeamtentum auf Kernbereiche wie Polizei, Feuerwehr, Zoll und Finanzbehörden zu beschränken. Linnemann habe sich dabei auf die Bundesebene bezogen, sagte Wüst. "Ich fange solche Debatten hier nicht an. Ich habe andere Probleme und andere Herausforderungen."/beg/DP/mis


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend