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Das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht soll grundsätzlich klären, ob die Wirecard-Aktionäre Schadenersatzansprüche haben. Hauptsächliche Zielscheibe der Klagen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax
Musterkläger verlor eine halbe Million Euro
Als Musterkläger ausgesucht hat der 1. Zivilsenat des Gerichts einen hessischen Bankkaufmann, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Auf Schadenersatz geklagt hatten Ende vergangenen Jahres knapp 8.700 Anleger, weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen.
Gericht hat Hoffnungen bereits gedämpft
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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Doch in dem Musterverfahren war von Beginn an offensichtlich, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Anwälten gab. Abgesehen davon hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar die Hoffnungen der Aktionäre gedämpft: In einer ersten Teilentscheidung hieß es, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen EY vorgebracht werden könnten. Allerdings hatte der Senat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Aktionäre ihre Forderungen in separaten Gerichtsverfahren geltend machen könnten.
Das Musterverfahren läuft parallel zum Wirecard-Strafprozess, in dem sich der seit bald fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 wegen Bandenbetrugs und anderer Vorwürfe verantworten müssen./cho/DP/jha
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