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Western Union Retail Services Germany GmbH: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Ucambio Exchange & Money Transfer GmbH umfangreiche Maßnahmen angeordnet. Das Institut firmiert inzwischen unter dem Namen „Western Union Retail Services Germany GmbH“. Es muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Zusätzlich muss das Institut erweiterte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Transaktionen im Sortengeschäft anwenden. Die Western Union Retail Services Germany GmbH muss darüber hinaus zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen ein angemessenes und wirksames EDV-Monitoring-System implementieren. Außerdem hat die BaFin festgelegt, dass das Institut nur mit ihrer Zustimmung weitere Zweigstellen errichten darf. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen wird.

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