Die Krankenhaussoforthilfen umfassen laut Warken rund vier Milliarden Euro, verteilt auf zwei Jahre. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben bundesweit seit Anfang 2022 knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet. 80 Prozent der Kliniken schrieben rote Zahlen. Mit den Hilfen für die Krankenhäuser - die CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt hatten - sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden.
Zur bereits beschlossenen Krankenhausreform sagte Warken, es werde an einigen Stellschrauben noch etwas verändert. Ziel sei eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung. "Viele Menschen denken ja, mit der Reform soll Krankenhaus weiter weg rücken. Diese Angst wollen wir nehmen", betonte die Politikerin.
Überarbeitete Krankenhausreform im Herbst im Kabinett
Den Ländern sollen mehr Möglichkeiten gegeben werden, zu entscheiden, welche Kliniken etwa in ländlichen Regionen erhalten werden sollen. Es gehe um mehr Flexibilität, mehr Aufnahmemöglichkeiten und mehr Kooperationsmöglichkeiten für die Länder. Im Juli soll laut Warken ein Referentenentwurf vorliegen. Das Kabinett könnte sich dann im September damit befassen.
Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich in Weimar für eine Stärkung von Prävention Gesundheitsförderung aus. Mit Blick auf das Auslaufen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Jahr 2026 forderten sie die Bundesregierung zeitnah zu Gesprächen über eine verbindliche Finanzierungsbeteiligung auf. Auch seien sich die Länder einig, dass der begonnene Pfad der Digitalisierung gemeinsam mit dem Bund fortgesetzt werden müsse, hieß es in einem Beschluss.
Im September 2020 hatten Bund und Länder das vier Milliarden Euro umfassende Förderpaket beschlossen - damit wurden Personal und Strukturen aufgebaut und die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern beschleunigt./geh/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.