dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 887

US-Zollbehörde stoppt ab Dienstag bestimmte Zollerhebung

WASHINGTON (dpa-AFX) - Drei Tage nach der Entscheidung des obersten US-Gerichtshofs gegen Teile der Zollpolitik von Präsident Donald Trump hat die US-Zollbehörde das Aus entsprechender Abgaben angekündigt. Die Behörde teilte mit, bestimmte Zölle auf der Grundlage von Notstandsbefugnissen würden ab Dienstag Mitternacht (Ortszeit) nicht mehr erhoben.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Zeitungsständer (Symbolbild).
Quelle: - © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images:

Der Supreme Court hatte Trump am Freitag untersagt, Zölle auf Grundlage des sogenannten International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) gegen zahlreiche Handelspartner zu verhängen. Das Notstandsgesetz von 1977 erlaubt dem Präsidenten zwar wirtschaftliche Maßnahmen in nationalen Notlagen wie Sanktionen oder Handelsbeschränkungen. Das Gericht befand jedoch, Trump habe dabei seine Kompetenzen überschritten.

Trump kündigte daraufhin am Samstag einen neuen globalen Importzoll von zunächst zehn, später 15 Prozent an, der sich auf ein Handelsgesetz von 1974 stützt, das unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Zölle von bis zu 150 Tagen erlaubt.

Manche Importzölle bleiben unberührt

Die Zollbehörde erklärte, alle Tarifcodes für die bisherigen IEEPA-Zölle würden deaktiviert. Die Regelung gelte für Waren, die ab dem Stichtag in die USA eingeführt oder aus Zolllagern entnommen werden. Warum die Abgaben trotz des Gerichtsurteils noch mehrere Tage weiter erhoben wurden, war zunächst unklar. Auch zu möglichen Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle wurden keine Angaben gemacht.

Andere US-Importzölle bleiben unberührt. Dazu zählen Abgaben aus Gründen der nationalen Sicherheit oder wegen unlauterer Handelspraktiken, betonte die Behörde./scr/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend