Urteil gegen Le Pen erwartet - Entscheidung über Kandidatur

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 123
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

PARIS (dpa-AFX) - In einem Berufungsverfahren um mögliche Scheinbeschäftigung wird ein für die französische Präsidentschaftswahl entscheidendes Urteil gegen die Rechtsnationale Marine Le Pen erwartet. Das Pariser Gericht wird an diesem Dienstag ab 13.30 Uhr bekanntgeben, ob es die 57-Jährige schuldig spricht. Mit Spannung wird vor allem darauf geblickt, ob es Le Pen das passive Wahlrecht entziehen wird, also ihre Möglichkeit, bei Wahlen anzutreten. Le Pen selbst will in den Abendnachrichten (ab 20.00 Uhr) verkünden, ob sie für ihr Rassemblement National um das französische Präsidentenamt kandidieren wird. Andernfalls tritt Parteichef Jordan Bardella an.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ihr nächstes Staatsoberhaupt. Mitte-Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen.

Le Pen steht in einer Affäre um EU-Gelder vor Gericht. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete ihrer Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht sie in dem Fall schuldig gesprochen, sie zu einer Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen./rbo/DP/jha



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend