- Das Streikrecht steht unter internationalem Schutz.
- Das Gutachten des IGH kann weltweite Folgen haben.
- ILO beauftragte das Gericht mit dem Rechtsgutachten.
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Das Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend, doch kann weltweite Folgen für die Rechte von Arbeitnehmern haben. Gutachten des IGH können maßgeblich für Prozesse weltweit sein.
Arbeitgeber wollte nationale Regeln
Gewerkschaften hatten auf ein eindeutiges Signal des UN-Gerichts gehofft und damit eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern. Arbeitgeber vertraten dagegen die Ansicht, dass das Streikrecht nicht besonders geschützt sei, sondern dass es national geregelt werden müsse.
Für Deutschland ist das Streikrecht eine logische Konsequenz der Vereinigungsfreiheit. Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Urteil erklärt, dass Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht "kollektives Betteln" wären.
Gutachten wegweisend
Die Internationale Arbeitsorganisation der UN (ILO) hatte das Gericht mit dem Gutachten beauftragt. Anlass war eine seit Jahren herrschende Kontroverse innerhalb der ILO. Denn Arbeitgebervertreter und auch Staaten bezweifelten, dass das Recht zur Konvention 87 über die Versammlungsfreiheit von 1948 gehört.
Die Richter stellten nun fest, dass in der Konvention das Streikrecht zwar nicht ausdrücklich genannt werde. Für die Richter jedoch war es eindeutig, dass alle Arten von Aktivitäten in der Konvention geschützt sind und dazu auch Arbeitsniederlegungen gehörten./xx/DP/men
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