BERLIN (dpa-AFX) - Knapp zwei Drittel der Deutschen sind für eine Grundgesetz-Änderung, damit der Bund mehr in den Hitzeschutz investieren kann. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. Derzeit liegt die Verantwortung dafür vorrangig bei Ländern und Gemeinden. Für eine Änderung sind 33 Prozent, eher dafür 32 Prozent, dagegen oder eher dagegen jeweils 11 Prozent.
Für dich zusammengefasst:
Knapp zwei Drittel der Deutschen wünschen Grundgesetz-Änderung.
Bundesumweltminister Carsten Schneider unterstützt diesen Vorstoß.
2.091 Personen wurden zwischen dem 14. und 17.8.2026 befragt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) setzt sich für eine entsprechende Grundgesetz-Änderung ein. Der Koalitionspartner CDU/CSU sieht diesen Vorstoß skeptisch. Unter den Anhängern der Union befürworten laut der Umfrage allerdings 68 Prozent eine Änderung.
Befragte trauen am ehesten Grünen Einsatz gegen Klimawandel zu
Einsatz gegen den Klimawandel und für die Anpassung an steigende Temperaturen trauen die Bürgerinnen und Bürger am ehesten den Grünen zu: 32 Prozent wählten die Partei in ihrer Antwort aus. Dahinter folgen mit großem Abstand und jeweils mit 8 Prozent die CDU/CSU und die AfD - obwohl letztere in Teilen den menschengemachten Klimawandel bezweifelt. Die Linke nannten 4 Prozent, die SPD 3 Prozent.
Für die Umfrage wurden 2.091 Menschen zwischen dem 14. und dem 17.8.2026 online befragt. Die Ergebnisse sind nach Angaben von YouGov repräsentativ für Wahlberechtigte in Deutschland ab 18 Jahren./hrz/DP/zb
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.