- Die SPD plant einen Reformentwurf zur Erbschaftssteuer.
- Sehr hohe Erbschaften sollen stärker besteuert werden.
- Das Verfassungsgericht fällt ein Urteil im ersten Quartal.
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Das Verfassungsgericht werde voraussichtlich im ersten Quartal ein Urteil fällen, sagte Miersch. Es geht dabei um die Frage, ob Begünstigungen bei der Übergabe von Betrieben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Miersch machte deutlich, dass eine höhere Besteuerung im Erbfall Unternehmen nicht schaden müsse. "Andere Länder machen es vor, wie man Betriebe schont und dennoch extreme Erbschaften und Vermögen gerechter besteuert. Es geht ja nicht um eine geerbte Eigentumswohnung oder das Elternhaus. Wir reden hier über hohe Millionensummen", sagte der SPD-Politiker./brd/DP/zb
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