- Foto: Olaf Kosinsky (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Jens_Spahn_CDU_Parteitag_2014_by_Olaf_Kosinsky-5.jpg), „Jens Spahn CDU Parteitag 2014 by Olaf Kosinsky-5“, Zuschnitt von ARIVA.DE, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
BERLIN (dpa-AFX) - Unionsfraktionschef Jens Spahn hat die geplanten strengeren Regeln für Krankschreibungen im Job verteidigt. "Es ist eine Frage der Fairness gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die sich manchmal vielleicht auch mit leichtem Kopfschmerz zur Arbeit bringen, dass es einen Nachweis geben muss für eine Arbeitsunfähigkeit", sagte der CDU-Politiker vor einer Fraktionssitzung in Berlin. Daher solle das "Ausnahme-Regel-Prinzip" umgedreht werden: In der Regel sei eine Bescheinigung beizubringen. Es könne aber im Einzelfall durch den Arbeitgeber davon abgesehen werden. "Das ist die einfache Regelung."
Für dich zusammengefasst:
Neue Regeln für Krankschreibungen werden eingeführt.
Ärztliche Bescheinigung ist nun ab dem ersten Tag notwendig.
Regeln können in Betrieben abweichen, Kritik bleibt.
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte vereinbart, die verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel einzuführen - statt wie bisher am vierten Tag. In Betrieben sollen abweichende Regeln vereinbart werden können. Arbeitgeber können auch jetzt eine frühere Vorlage verlangen. Geplant ist außerdem, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen abzuschaffen. An den Plänen gibt es auch Kritik aus den Reihen der Regierungsparteien.
"Niemand muss mit Fieber zum Arzt"
"Für diejenigen, die wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommen können, für diejenigen arbeiten die anderen Kolleginnen und Kollegen sicher gerne mit", sagte Spahn. "Wenn man aber weiß, da sind vielleicht ein, zwei, drei, bei denen es auch öfter mal vorkommt, dass sie aus welchen Gründen auch immer nicht zur Arbeit kommen, für die müssen die anderen auch mitarbeiten."
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte mit Blick auf die anstehende Gesetzgebung, das Verfahren solle "maximal flexibel und maximal praxistauglich" ausgestaltet werden. "Niemand muss mit Fieber zum Arzt." Krankschreibungen könnten auch weiterhin per Videosprechstunde stattfinden. Es sei heute schon so, dass Sonderregelungen getroffen werden könnten, etwa in Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder sogar individuell./sam/DP/jha
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