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Songtext-Streit um ChatGPT - Gericht kündigt Entscheidung an

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag, 10.00 Uhr, will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich.

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OpenAI ist ein führendes KI-Forschungsinstitut, welches ChatGPT, ein fortschrittliches Sprachmodell, entwickelt, um menschenähnliche Textantworten zu generieren. (Logo von OpenAI)
Quelle: - ©unsplash.com:

Konkret geht es in dem Verfahren um Rechtsstreit um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Liedern - unter anderem "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey oder "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski. Dahinter steht allerdings die Frage: Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun - und wer zahlt dafür?

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und laut Gema auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch auch wieder ausgegeben worden. Die Verwertungsgesellschaft, die die Urheber gegenüber Nutzern vertritt, sieht dadurch Urheberrechte verletzt, OpenAI bestreitet dies./ruc/DP/nas


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