“Viele Blockchain-Projekte basieren auf Open-Source-Software, deren Veröffentlichung grundsätzlich durch den ersten Verfassungszusatz geschützt ist”, so Peirce. Wer Code bereitstelle, solle nicht allein deshalb unter die Wertpapieraufsicht fallen, weil Dritte diesen nutzen. Verantwortlich für Verstöße gegen das Wertpapierrecht seien in der Regel jene Personen, die rechtswidrig handeln. “Code fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung”, heißt es vonseiten der Kommissarin.
Peirce kritisiert zudem die Übertragung bestehender Regeln für zentrale Finanzakteure auf dezentrale Netzwerke. Das Regelwerk der SEC sei auf Broker, Börsen oder Clearingstellen zugeschnitten. Blockchain-Infrastruktur erfülle jedoch häufig andere Funktionen und werde weit über den Wertpapierhandel hinaus eingesetzt.
Die Aussagen passen zum aktuellen Kurs der Behörde. Unter dem Vorsitz von Paul Atkins rückt die SEC von der bisherigen Strategie einer Regulierung durch Durchsetzung zunehmend ab. Zuletzt hatte die Behörde signalisiert, dass bestimmte Benutzeroberflächen für DeFi-Protokolle nicht zwangsläufig als Broker einzustufen sind.
Gleichzeitig betont die SEC die langfristige Bedeutung der Technologie. In ihrem Strategieentwurf bis 2030 bezeichnet die Behörde Blockchain und Krypto-Assets als Entwicklungen mit dem Potenzial, die Finanzmarktinfrastruktur der USA grundlegend zu verändern.
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