- Schwesig lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters ab.
- Eine Erhöhung würde als Rentenkürzung betrachtet.
- Die Alterssicherungskommission berät am 23. Februar.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Schwesig: Rentenkürzung durch die Hintertür
Eine Anhebung des Renteneintrittsalters komme einer Rentenkürzung durch die Hintertür für all jene gleich, die nicht so lange im Erwerbsleben bleiben könnten. "Das betrifft diejenigen, die in körperlich und psychisch herausfordernden Berufen arbeiten, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Krankenhaus oder in der Pflege", sagte Schwesig.
Gerade im Osten sei die gesetzliche Rente von zentraler Bedeutung für die Menschen. "In meinem Bundesland ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen", erklärte die Regierungschefin. "Deshalb müssen sich die Menschen auf ihren Renteneintritt und die Rentenhöhe verlassen können."
Alterssicherungskommission berät
Schwesig zufolge wird die Alterssicherungskommission am 23. Februar über Vorschläge zu Reform der Rente beraten. Das Gremium ist von der Bundesregierung eingesetzt worden. Zu seinen Prüfaufträgen zählt die Frage, ob es eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben soll oder eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung.
Neben Expertinnen und Experten sind auch Koalitionspolitiker unter den Mitgliedern, darunter der Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU), der als einer der sogenannten Rentenrebellen der Union im Dezember gegen die künftige Stabilisierung des Rentenniveaus gestimmt hatten./ili/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.