dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 331

Schweiz würde Ukraine-Gipfel mit Putin in Genf ausrichten

BERN (dpa-AFX) - Die Schweiz ist bereit, bei Bedarf einen Ukraine-Gipfel mit Beteiligung des russischen Präsidenten Wladimir Putin auszurichten. Trotz Sanktionen und eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ihn könne Putin einreisen, sagte Außenminister Ignazio Cassis in Bern. Einer Person, die zu einer Friedenskonferenz komme, könne vorübergehend Immunität gewährt werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Das schweizerische Bern in der Dämmerung.
Quelle: - ©pixabay.com:

So habe es die Regierung in Absprache mit dem Strafgerichtshof und Nachbarstaaten auch im Fall der Präsidentin des russischen Föderationsrates, Valentina Matwijenko, gemacht, erklärte Cassis. Sie war Ende Juli zu einem Parlamentariertreffen in Genf angereist.

Nach dem Ukraine-Gipfel bei US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus am Montag gibt es bislang noch keine konkreten Pläne für ein Treffen Putins mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist ein solches Treffen aber innerhalb der nächsten zwei Wochen geplant.

Der französische Präsident Emmanuel Macron und Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatten bereits Genf als möglichen Treffpunkt ins Spiel gebracht.

Putin war zuletzt 2021 zu einem bilateralen Gipfeltreffen in Genf, also vor Beginn des Kriegs gegen die Ukraine im Februar 2022. In dem Gespräch mit dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden ging es um bilaterale Spannungen. Putin war nur wenige Stunden vor Ort. Große Ergebnisse gab es nicht, aber es wurden weitere Gespräche über Rüstungskontrolle und strategische Stabilität vereinbart./oe/DP/nas

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend