Somi wirft der X Internet Unlimited Company in der Sammelklage vor, gravierende Datenlecks weder gemeldet noch die Betroffenen informiert zu haben. Auch verarbeite X gezielt und ohne Rechtsgrundlage sensible Nutzerdaten für seine Empfehlungsalgorithmen. Dadurch werde die freie Meinungsbildung der Betroffenen beeinträchtigt und die gesellschaftliche Spaltung vorangetrieben.
Klageregister geöffnet
Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, können sich betroffene Verbraucher beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen sie nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die niederländischen Verbraucherschützer fordern in der Klage die Zahlung von mindestens 750 Euro Schadenersatz für registrierte Nutzer von X sowie zusätzlich mindestens 250 Euro für User, die von einem Datenleck betroffen sind. X werte besonders sensible Daten aus, um Nutzer zu beeinflussen. So schaffe sie eine digitale Manipulationsarchitektur, heißt es in der Klage weiter. Zudem betreibe die Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk eine heimliche Nachverfolgung ihrer Nutzer und nutze die Daten ohne wirksame Einwilligungen für Werbezwecke und zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.
Formular beim Bundesamt für Justiz
Die Verbandsklage von Somi wurde auch vom Bundesamt für Justiz (BfJ) im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können dort ihre Ansprüche anmelden.
Das BfJ stellt dazu im Web unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich sei. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich./chd/DP/he
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