dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 86

ROUNDUP/Union: Entscheidende Sitzung zu Reformen am 30. Juni

BERLIN (dpa-AFX) - Der Koalitionsausschuss wird nach Unions-Angaben am 30. Juni zur entscheidenden Sitzung über das geplante Reformpaket zusammenkommen. Zuvor sei für den 10. Juni das Treffen des Gremiums mit Gewerkschaften und Arbeitgebern geplant, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, in Berlin.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Flaggen vor der CDU-Zentrale.
Quelle: - ©CDU / Tim Hoffmann:

Der Koalitionsausschuss, das wichtigste Entscheidungsgremium des Regierungsbündnisses von Union und SPD neben dem Kabinett, hatte in der vergangenen Woche beschlossen, bis zu der am 10. Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause ein großes Reformpaket zu schnüren. Es soll die Themen Einkommensteuer, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau umfassen.

CSU spricht nach Pfiffen für Merz beim DGB von Respektlosigkeit

Das Gremium beschloss auch, Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Prozess einzubinden. Das für den 10. Juni geplante Treffen soll aber nur ein Meinungsaustausch sein. Entscheidungen sollen dabei nicht getroffen werden.

Das Verhältnis zwischen Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) und der Union ist seit den Buhrufen und Pfiffen für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim jüngsten DGB-Kongress angespannt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach jetzt von "Respektlosigkeit und Blockade". Bei dem Kongress seien noch nicht einmal die Grundregeln der Höflichkeit eingehalten worden. Die Strukturprobleme Deutschlands ließen sich nur durch Reformen lösen. "Und bei diesen Reformen muss jeder seinen Beitrag leisten, auch der DGB", betonte Hoffmann./mfi/DP/stw

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend